Auf der digitalen Bundesdelegiertenkonferenz vom 28./29.01.2022 wurde die Bundessatzung u.a. in § 2 geändert:
"Das Grundsatzprogramm löst den Grundkonsens als Bezugsrahmen für die Satzung ab. An
folgenden Stelle ersetzt das Grundsatzprogramm mit seinen dort definierten Grundwerten den
Grundkonsens in der Satzung."
Diese Änderung wurde durch schriftliche Abstimmung der Delegierten bestätigt.
Damit gibt es diesen Grundkonsens nicht mehr. Die Regelung muss in unserer Satzung angepasst werden.
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